Die Einwirkungen sind die Ursachen der Schnitt- und Verformungsgrößen im Tragwerk. Im neuen Sicherheitskonzept treten an die Stelle von Nachweisen für die Lastfälle die Nachweise für Einwirkungskombinationen, deren Bildung durch vorgeschriebene Regeln erfolgen muss.
Gemäß ihrer zeitlichen Veränderlichkeit werden sie klassifiziert in
-ständige Einwirkungen G (Eigenlast, Ausrüstungen, ...)
-veränderliche Einwirkungen Q (Verkehrslasten, Schnee, Wind, ...)
-außergewöhnliche Einwirkungen FA (Fahrzeuganprall, Erdbeben, ...)
Die Einwirkungen sind streuende Zufallsgrößen. Als charakteristische Werte Fk der Einwirkungen gelten die Werte aus den einschlägigen Lastnormen, z.B. DIN 1055 [3]. Der Bemessungswert Fd einer Einwirkung ergibt sich aus
Fd = γF . Fk
Dabei ist γF der Teilsicherheitsbeiwert für die betrachtete Einwirkung, der ihr entsprechend ihrer Klassifikation zugeordnet wird. Dabei werden für den Nachweis der Tragfähigkeit und den Nachweis der Gebrauchstauglichkeit normalerweise unterschiedliche Teilsicherheitsbeiwerte verwendet.
Für veränderliche Einwirkungen ist außerdem ein Kombinationsbeiwert ψ zu berücksichtigen. Der Kombinationsbeiwert dient zur Erfassung der geringeren Wahrscheinlichkeit, mit der mehrere voneinander unabhängige veränderliche Einwirkungen in voller Größe gleichzeitig auftreten.
Für die Nachweise sind die folgenden Einwirkungskombinationen zu bilden:
-Ständige Einwirkungen G und alle ungünstig wirkenden veränderlichen Einwirkungen Q
-Ständige Einwirkungen G und jeweils eine der ungünstig wirkenden veränderlichen Einwirkungen Q
-Ständige Einwirkungen G, alle ungünstig wirkenden veränderlichen Einwirkungen Q und eine außergewöhnliche Einwirkung FA
Die Angabe der Teilsicherheitsbeiwerte γF für die Gebrauchstauglichkeit ist ein Vorschlag. In DIN 18800 Teil 1, Abschnitt 7.2.3 wird bewusst auf weitere quantitative Angaben verzichtet, um offen zu lassen, wie zuverlässig Gebrauchstauglichkeit im Einzelfall sein soll.