Die Bemessung eines Tragwerkes ist bei EuroSta die Suche nach der optimalen Ausnutzung, also die Suche nach der vollbeanspruchten Konstruktion.
Die von der Statik berechneten Verformungs- und Schnittgrößen ergeben sich bei statisch unbestimmten Tragwerken unter anderem auf Grund angenommener Systemsteifigkeiten, d.h. dem Verhältnis der Steifigkeiten einzelner Tragwerksteile zueinander. Eine Bemessung kann jedoch zu Querschnitten mit anderen als den angenommenen Steifigkeiten führen.
In diesem Fall ist solange eine Iteration zwischen Schnittgrößenermittlung und Profilzuweisung in der Bemessung erforderlich, bis unter Einhaltung der Nachweise keine Veränderung der Steifigkeitsverteilung mehr auftritt. Dieser Iterationszyklus bildet die äußere Schleife um eine ggf. vorhandene innere Schleife der geometrisch nichtlinearen Schnittgrößenermittlung nach Theorie 2. Ordnung.
Da das Programm die ermittelten Querschnitte nicht automatisch übernimmt, ist bei einen erneuten Rechenlauf mit den Querschnittswerten aus dem vorhergehenden Nachweis der Anwender für eine Korrektur selbst verantwortlich. Sie werden daher im Allgemeinen nach dem Durchlauf Schnittgrößenermittlung - Nachweis ingenieurmäßig den Berechnungsgang beurteilen.
Zur Beurteilung der Steifigkeitsveränderung erhalten Sie einen Vergleich mit einer von Ihnen definierbaren Schranke:
Bemessungssteifigkeit:
E·A, E·Is, E It bzw. G·Ir des neuen Bemessungsquerschnitts
Statiksteifigkeit:
E0·A0, E0·Is0, E0·It0 bzw. G0·Ir0 des Statikquerschnitts (Index 0)
zul.Abw.:
Die von Ihnen definierbare Schranke
EuroSta weist so auf Steifigkeitswidersprüche und damit auf eine mögliche Notwendigkeit von Korrekturmaßnahmen hin.
Die Neuzuweisung von Profilen kann dabei entweder automatisch erfolgen, d.h. aus einem aufsteigend sortierten Profilfächer entnommen oder gezielt im Dialog unter Beachtung der Nachweiserfüllung gesteuert werden, insbesondere dann, wenn der Nachweis auch am Ende einer Profilreihe erfolglos war.