Basisförderung von Solarkollektoranlagen

Hinweis: Es sind nur solche Anlagen förderfähig, die der Bereitstellung des Wärmebedarfs für Heizung und Warmwasserbereitung oder des Kältebedarfs für Kühlung von Gebäuden dienen, für die bereits vor dem 01. Januar 2009 ein Bauantrag gestellt bzw. eine Bauanzeige erstattet wurde und die bereits vor dem 1. Januar 2009 über ein Heizungssystem verfügten (Gebäudebestand).

Anlagen zur Bereitstellung von Prozesswärme sind abweichend hiervon auch dann förderfähig, wenn sie auf Neubauten errichtet werden. Im Übrigen werden Anlagen in Neubauten nicht mehr gefördert.

 

Solarkollektoranlagen für die kombinierte Warmwasserbereitung und Heizungsunterstützung, für die Bereitstellung von Prozesswärme und zur solaren Kühlung

Bei der Erstinstallation von Solarkollektoranlagen bis 40 m² beträgt die Förderung bis zum 30. Dezember 2011 (Tag des Antragseingangs) 120 Euro je angefangenem Quadratmeter Bruttokollektorfläche. Geht Ihr Antrag nach diesem Datum dem BAFA zu, beträgt die Förderung 90 Euro je angefangenem Quadratmeter Bruttokollektorfläche. Folgende Mindestvoraussetzungen bezüglich der Bruttokollektorfläche und des Wärmespeichervolumens (bezogen auf Wasser als Wärmespeichermedium) sind zu erfüllen und nachzuweisen:

Bei der Erstinstallation von Solarkollektoranlagen mit mehr als 40 m² Bruttokollektorfläche beträgt die Förderung für die ersten 40 m² 120 Euro je angefangenem Quadratmeter (Antragseingang bis zum 30. Dezember 2011) und für die darüber hinaus errichtete Bruttokollektorfläche 45 Euro je angefangenem Quadratmeter. Voraussetzung ist, dass die Anlagen Ein- oder Zweifamilienhäusern zur kombinierten Warmwasserbereitung und Heizungsunterstützung dienen und mit Pufferspeichervolumina von mindestens 100 Litern je Quadratmeter Bruttokollektorfläche ausgestattet sind.

 

Quelle: Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle http://www.bafa.de/bafa/de/energie/erneuerbare_energien/solarthermie/index.html, April 2011