Niveau der Höhenlinie
Geben Sie hier das Niveau der Höhenlinie über NN (Normal Null) an.
Soll eine Höhenlinie beispielsweise 5,0 m über der Geländegrundebene liegen und ist für diese die Höhenlage der Geländegrundebene über NN von 0,0 m definiert, so muss für die Höhenlinie eine Höhe von +5,0 m vorgegeben werden.
Ist für die Geländegrundebene stattdessen die Höhenlage der Geländegrundebene über NN von 400,0 m definiert, muss die Höhenlinie eine Höhe von +405,0 m erhalten.