Für alle flächenhaften Positionen (Platte, Scheibe, Decke, Wand, Fläche)
steht dieser erweiterte Bemessungs-Dialog zur detaillierten Eingabe der
Bemessungs-Parameter nach DIN-Fachbericht 102 zur Verfügung. Zur Einwirkungstypisierung
nach DIN-Fachbericht 101 existiert eine eigene Hilfe-Seite.
Zudem steht auf der mbAEC-Homepage
ein Datenblatt zum Thema 'Bemessung nach DIN-Fachberichten
101 und 102' zum Download bereit.
Für jede der vier Bewehrungslagen (r-Richtung oben und unten, s-Richtung
oben und unten) wird aus den 6 Schnittgrößenkomponenten (mr,
ms, mrs, σr, σs, σrs)
jeweils ein Bemessungsmoment und eine Bemessungsmembranspannung ermittelt
(s. Bemessungsschnittgrößen für Flächentragwerke),
mit der dann die jeweilige Bewehrungslage dimensioniert wird.
Bei der Biegebemessung wird automatisch eine Druckbewehrung ermittelt,
wenn diese erforderlich wird. Die bezogene Druckzonenhöhe ξ=x/d wird nur
auf 0,617 begrenzt, damit der Betonstahl wirtschaftlich voll ausgenutzt
wird; es erfolgt keine schärfere Begrenzung nach 2.5.3.5.4. Für die Membranbeanspruchung
von Scheiben und Schalen wird keine Druckbewehrung ermittelt, da diese
Druckbewehrung nur wirksam in Richtung der Hauptdruckspannungen anzuordnen
wäre - diese weicht aber i.d.R. von der Richtung des vorhandenen Bewehrungsnetzes
ab. Deshalb wird in diesem Fall nur ein Überschreiten der zulässigen
Betondruckspannung (vgl. EC2, Anhang A2.9) in der Ausgabe markiert.
In Materiallisten werden Ihnen die für DIN-Fachbericht 102 zulässigen Betonfestigkeitsklassen (C 12/15 bis C 50/60) und als Betonstahlsorte für Längs- und Querkraftbewehrung (nicht bei Scheiben) nur der hochduktile Betonstahl Bst 500 S(B) zur Auswahl angeboten.
Der Bewehrungsabstand ist der Abstand zwischen der Betonoberfläche
und der Schwerachse der Bewehrung. Da bei Scheiben der Bewehrungsabstand
für die Bemessung keine Rolle spielt, entfällt dessen Abfrage bei derartigen
Tragwerken.
Für beide Bewehrungslagen (oben und unten) und für jede Bewehrungsrichtung
(r und s) kann der Bewehrungsabstand separat vorgegeben werden.
Die Grundbewehrung ist eine feste Bewehrungsmenge, die im gesamten
Bauteil auf jeden Fall vorhanden ist, zum Beispiel weil sie als Mindestbewehrung
vorgegeben oder als Montagebewehrung notwendig ist. Bei der Ergebnisausgabe
wird die hier eingegebene Grundbewehrung in der grafischen Darstellung
von der errechneten Biegebewehrung abgezogen, so dass Sie sofort die zusätzlich
notwendige Bewehrung sehen können. Die Ausgabe der Grundbewehrung erfolgt
in einem Begleittext.
Für beide Bewehrungslagen (oben und unten) und für jede Bewehrungsrichtung
(r und s) kann die Grundbewehrung separat vorgegeben werden. Bei Scheiben
wird nicht zwischen den Bewehrungslagen (oben und unten) unterschieden,
da grundsätzlich die Bemessung nur für eine der beiden (symmetrischen)
Scheibenseiten durchgeführt wird.
Es ist der Winkel der Bewehrungsrichtung für die obere Bewehrungslage
in r-Richtung vorzugeben. Die s-Richtung wird orthogonal zur r-Richtung
angenommen und die unteren Bewehrungslagen liegen parallel zu den oberen
Bewehrungslagen.
Die Positionsbezeichnung wird immer in Bewehrungs-r-Richtung dargestellt.
In der Ausgabe kann über Topologie / Elementkoordinatensysteme
die r-s-Richtung kontrolliert werden. Zudem erfolgt die Wertedarstellung
der Schnittgrößen und der Bewehrung in Wirkungsrichtung.
Bei Wahl einer Radialen Bewehrung ist der polare Ursprung die lotrechte
Projektion des in globalen Koordinaten (x, y, z) vorzugebenden Punktes
in die Ebene der Flächenposition. Die r-Richtung ist die tangentiale Bewehrungsrichtung,
die s-Richtung in Richtung des polaren Ursprungs die radiale Bewehrungsrichtung.
Die Bewehrungsrichtungen der oberen und unteren Bewehrungslagen sind identisch.
Bei Scheiben wird nicht zwischen den Bewehrungslagen (oben und unten) unterschieden, da grundsätzlich die Bemessung nur für eine der beiden (symmetrischen) Scheibenseiten durchgeführt bzw. ausgegeben wird.
Die Querkraftbemessung erfolgt nach 4.3.2.2 (5) getrennt nach r- und s-Richtung. Anschließend wird die Querkraftbewehrung aus beiden Richtungen addiert und als erf. Querkraftbewehrung ausgewiesen.
Nach 4.3.2.4.2 (2) wird der innere Hebelarm z vereinfacht zu 0,9*d angenommen. Zudem erfolgt die Begrenzung z≤d-2*cnom (bzw. z≤d-cnom-30mm, falls cnom>30mm), wobei cnom vereinfacht zu d'-5mm angenommen wird.
Für die Ermittlung der rechnerisch erforderlichen Querkraftbewehrung
nach 4.3.2.4 ist der Druckstrebenneigungswinkel Θ notwendig.
Dieser ist manuell einzugeben und legt die untere Grenze von Θ
fest. Während der Bemessung kann dennoch ein größerer Druckstrebenneigungswinkel
notwendig werden, wobei immer die Begrenzung nach 4.3.2.4.4 (1)*P eingehalten
wird.
Der Winke αl zwischen Querkraftbewehrung und Bauteilachse wird immer
zu 90° angenommen. Dies bedeutet, dass die ermittelte Querkraftbewehrung
immer senkrecht zur Bauteilachse einzubauen ist.
Hier ist der dynamische Beiwert Φ nach DIN-Fachbericht 101, Kap. 6.4.3 vorzugeben.
Hier kann gewählt werden, welche Verkehrslastgruppen (gr1, gr2, gr3, gr6) bzw. Lastmodell (LM2) nach DIN-Fachbericht 101, Kap. 4, für die Bemessung berücksichtigt werden sollen.
Bei überwiegend biegebeanspruchten Positionen (Platte, Decke, Wand,
Fläche) ist eine Ermittlung der Mindestlängsbewehrung (Robustheitsbewehrung)
nach 4.3.1.3 (105)P c) nur für Spannbetontragwerke erforderlich.
Deshalb wird für Stahlbetontragwerke keine Mindestbewehrung ermittelt,
wobei jedoch die Mindestbewehrung infolge Zwang (s. Rissbreitennachweis)
aktiviert werden sollte.
Bei Scheiben erfolgt die Ermittlung der Mindestlängsbewehrung nach 5.4.7.2.
Die Ermittlung der Mindestquerkraftbewehrung erfolgt nach 5.4.3.3
(nicht für Scheiben). Es wird nur dort eine Mindestbewehrung ausgewiesen,
wo rechnerisch eine Querkraftbewehrung erforderlich ist.
Über den Button Erweitert... gelangt man in den Rissbreitennachweis-Dialog; dort sind alle Parameter zum Rissbreitennachweis nach 4.4.2 einzugeben.
Dieser Nachweis steht nur bei einer Bemessung nach DIN 1045-1 zur Verfügung (setzt eine gültige Lizenz des MicroFe-Moduls M344 'Nachweise für WU-Beton und wassergefährdende Stoffe' voraus).
Hier können Sie den Spannungsnachweis der Betondruckspannungen und der
Betonstahlspannungen nach 4.4.1 aktivieren.
Um die Betondruckspannungen nach 4.4.1.2 zu begrenzen, wird die Bewehrung
soweit erhöht, dass unter der nicht-häufigen Einwirkungskombination der
Wert 0,6*fck nicht erreicht wird. Auf der sicheren Seite liegend werden
zudem die Betondruckspannungen unter der quasi-ständigen Einwirkungskombination
generell auf den Wert 0,45*fck begrenzt.
Die Betonstahlspannungen werden durch entsprechende Bewehrungsermittlung
gemäß 4.4.1.3 unter der nicht-häufigen Einwirkungskombination auf den
Wert 0,8*fyk begrenzt.
Über den Button Erweitert... gelangt man in den Ermüdungsnachweis-Dialog; dort sind alle Parameter zum Ermüdungsnachweis nach 4.3.7 einzugeben.