Auf dieser Registerkarte definieren Sie die Parameter für den vereinfachten Mauerwerksnachweis nach DIN EN 1996-3 für Linienlager im Plattenmodell.
Für Wandlager(Mw) lässt sich der Mauerwerksnachweis aktivieren.
Das Linienlager wird als Mauerwerkswand interpretiert und nachgewiesen. Die Bemessungsnormalkraft setzt sich dabei aus den resultierenden Lagerkräften der Linienlagerposition innerhalb des Nachweisabschnitts und dem Wandeigengewicht zusammen.
Falls ein Nachweisabschnitt an eine benachbarte Linienlagerposition anschließt, die mit der Übergabeoption als Sturz definiert wurde, so werden auch die anteiligen Lasten dieses "Sturzes" bei der Bemessungsnormalkraft dieses Nachweisabschnitts der Wand berücksichtigt.
Wanddicke und Wandhöhe sind auf der Registerkarte Material / Querschnitt zu definieren.
Abstand der seitlichen Wände b´
Zusätzliche Nachweisabschnitte
Die Wand ist als Außenwand oder Innenwand zu definieren. Endauflager von Decken sind als Außenwand zu definieren, Zwischenauflager als Innenwand.
Bei Innenwänden ist die Eingabe der folgenden Parameter deaktiviert, da sie keinen Einfluss auf die Abminderungsfaktoren Φi haben.
Bei Aktivierung der Teilauflagerung ist die Deckenauflagertiefe a gemäß DIN EN 1996-3/NA, Bild NA.1 vorzugeben.
Falls durch konstruktive Maßnahmen (bspw. Zentrierleisten mittig unter dem Deckenauflager) der Einfluss von Deckendrehwinkel auf die Wand vermieden wird, kann der Nachweis gemäß DIN EN 1996-3/NA, NCI zu 4.2.2.3 (NA.4) ohne eine Traglastminderung durchgeführt werden.
Bei Aktivierung wird der Abminderungsbeiwert Φ1 gemäß DIN EN 1996-3/NA, NCI zu 4.2.2.3 (NA.3) ermittelt.
Falls sich die Wand nicht im obersten Geschoss gefindet und auch keine konstruktiven Maßnahmen ergriffen werden, damit auf eine Traglastminderung verzichtet werden kann, ist die Deckenspannweite lf gemäß DIN EN 1996-3/NA, NCI zu 4.2.2.3 (NA.2) vorzugeben.
Zur Ermittlung der Knicklänge ist die Lagerung der Wand zu definieren. Die Lagerung kann als zwei-, drei- oder vierseitig angenommen werden.
Bei drei- und vierseitiger Lagerung ist die Länge b' als Abstand des freien Randes von der Mitte der haltenden Wand bzw. als der Mittenabstand der haltenden Wände gemäß DIN EN 1996-3/NA, NCI zu 4.2.2.3 (NA.4) vorzugeben.
Eine Linienlagerposition wird immer als kompletter Abschnitt nachgewiesen. Hierbei wird auch eine evtl. vorhandene Exzentrizität der Lastresultierenden berücksichtigt.
Zusätzlich kann die Position in mehreren Abschnitten unterteilt nachgewiesen werden. Pro Tabellenzeile wird ein Nachweisabschnitt definiert. Mit den Schaltflächen [Neu] und [Löschen] kann ein neuer Abschnitt angelegt oder entfernt werden.
Die Koordinaten ra und re auf der lokalen r-Achse der Lagerposition definieren Anfang und Ende des Nachweisabschnitts. Legt man mehrere Abschnitte an, so ist der Endpunkt des einen Abschnitts gleich dem Anfangspunkt des darauffolgenden Abschnitts.
Über die Schaltfläche [...] lässt sich der Endpunkt eines Abschnitts im Grafikfenster auf der r-Achse der Lagerposition direkt abgreifen. Der Wert kann auch manuell in die Tabelle eingetragen werden. Anfangspunkt ra=0 und Endpunkt re=Lagerlänge können nicht editiert werden. Nach Änderung eines Endpunktes re wird die Tabelle ggf. neu sortiert.
Zur Ermittlung der Knicklänge ist die Lagerung des Wandabschnitts zu definieren. Die Lagerung kann als zwei-, drei- oder vierseitig angenommen werden.
Bei drei- und vierseitiger Lagerung ist die Länge b' als Abstand des freien Randes von der Mitte der haltenden Wand bzw. als der Mittenabstand der haltenden Wände gemäß DIN EN 1996-3/NA, NCI zu 4.2.2.3 (NA.4) vorzugeben.